Der "Fonds der Lions Clubs des Multi-Distrikts 102" (FLC-MD 102) ist eine gemeinnützige Stiftung aller Lionsclubs der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Jeder Distrikt verfügt über einen Sitz im Stiftungsrat.
Zweck der Stiftung ist die humanitäre Hilfe, die Unterstützung von bedürftigen Personen und die Förderung von Jugendlichen. Es werden in erster Linie Projekte der Distrikte und der Clubs unterstützt, ausnahmsweise auch Gesuche von Dritten.
Einreichen von Gesuchen Gesuche sind dem Sekretariat schriftlich einzureichen, bevor das zu unterstützende Projekt realisiert ist. Das Gesuch umschreibt das Projekt, den angestrebten Hilfscharakter, den zeitlichen Ablauf, die anfallenden Kosten sowie die Eigenleistungen des Clubs und beantragt einen finanziellen Beitrag durch die Stiftung. Dabei ist zu beachten, dass die Stiftung keine Defizitgarantie für nicht erfolgreiche Clubaktivitäten leistet. Projekte im Ausland werden mitfinanziert, wenn der Gesuch stellende Club eine dauernde und persönliche Überwachung des Projekts durch ein Clubmitglied sicherstellt. Beiträge an andere Stiftungen werden gewährt, wenn die Mittel zweckgebunden für ein konkretes gemeinnütziges Projekt verwendet werden.
Die Gesuche werden wie folgt bearbeitet:
A-Gesuche Gesuche von Lions-Clubs gelten als A-Gesuche. Sie werden vom Stiftungsrat an der nächsten auf den Eingang des Gesuches folgenden Sitzung behandelt. Der Beschluss des Stiftungsrates wird schriftlich mitgeteilt.
B-Gesuche Von Dritten eingereichte Gesuche, die als unterstützungswürdig beurteilt werden, denen aber das Erfordernis der Mitwirkung eines Lions-Clubs fehlt. Diese werden an eine Zone zur Prüfung mit den Club-Präsidenten weitergeleitet. Die Zone und die Clubs sind frei, ob und in welcher Form sie auf das Gesuch eintreten. Sie sind dem Stiftungsrat keine Rechenschaft schuldig. Unterstützen sie das Gesuch, kann es als A-Gesuch bei der Stiftung wieder eingereicht werden.
C-Gesuche Von Dritten eingereichte Gesuche, die offensichtlich nicht beitragsberechtigt sind. Die Gesuchsteller werden entsprechend benachrichtigt. |